Kauffrau/Kaufmann im Gesundheitswesen

Es handelt sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich Wirtschaft und Verwaltung, mit einer Ausbildungsdauer von 3 Jahren.
Nach erfolgreicher Prüfung bestehen Einsatzmöglichkeiten in Rehabilitationseinrichtungen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Arztpraxen, aber auch bei Krankenversicherungsträgern.
Das Bild zeigt eine junge Frau, die am Schreibtisch sitzend telefoniert. (Bildrechte: drv-bund)

Anforderungen

  • Mittlere Reife
  • Verständnis und Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen
  • Geschicklichkeit im Umgang mit Anwendersoftware
  • Selbständigkeit und Einsatzbereitschaft
  • Teamfähigkeit

Aufgaben einer Gesundheitskauffrau/eines Gesundheitskaufmannes

  • Planen und organisieren von Geschäftsprozessen und Dienstleistungen
  • Informieren und Betreuen von Kunden
  • Beschaffungen und Preiskalkulation
  • Abrechnungen mit Kostenträgern
  • Patientendaten erfassen, Ein- und Ausgaben verbuchen
  • Personalwirtschaft und Personalstatistik

Ausbildung in Theorie und Praxis

  • Unterricht an der Staatlichen Berufsschule in Bad Kissingen oder in Erlangen in Blockform mit einer Dauer von jeweils 2 Wochen
  • Praktische Ausbildung in verschiedenen Arbeitsbereichen der Klinik

Ausgewählte Ausbildungsinhalte

  • Rechnungswesen
  • Buchhaltung
  • Marketing
  • Beschaffungswirtschaft
  • Investition und Finanzierung
  • Dienstleistungsprozesse
  • Gesundheitswesen
  • Personalwirtschaft
  • Controlling
  • Soziale Kompetenzen

Prüfung

  • Schriftlicher Teil (3 Aufgaben)
  • Mündlicher Teil als Präsentation und Fallbezogenes Prüfungsgespräch

Vergütung

1. Ausbildungsjahr: 703,26 Euro brutto monatlich
2. Ausbildungsjahr: 753,20 Euro brutto monatlich
3. Ausbildungsjahr: 799,02 Euro brutto monatlich

Zusätzlich erhalten die Auszubildenden eine jährliche Sonderzuwendung, vermögenswirksame Leistungen und Zuschüsse zu einer zusätzlichen Altersversorgung sowie eine Einmalzahlung von 400 Euro bei erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung.

Arbeitszeit/Urlaub

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Bei der Deutschen Rentenversicherung können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit im Rahmen einer gleitenden Arbeitszeit selbst festlegen. Der Urlaubsanspruch beträgt 26 Arbeitstage im Kalenderjahr.

Klinik Herzoghöhe Bayreuth

27.08.2010