Koch/Köchin für Gemeinschaftsverpflegung
Es handelt sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Ernährungsberufe, mit einer Ausbildungsdauer von 3 Jahren. Nach erfolgreicher Prüfung bestehen Einsatzmöglichkeiten in den Küchen und Kantinen von Rehabilitationseinrichtungen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und Betriebsrestaurants.Anforderungen
- Hauptschule
- Gesundheitliche Tauglichkeit
- Interesse an der Zubereitung und dem Servieren von Speisen
- Sensibilität in den Bereichen Hygiene und Gesundheitsschutz
- Beratungsgeschick und freundliches Auftreten gegenüber Gästen
- Teamfähigkeit
Aufgaben eines Kochs/einer Köchin
- Beschaffung und Kalkulation der Lebensmittel und Zutaten
- Herstellen verschiedener Speisen
- Anwendung von arbeits- und küchentechnischen Verfahren
- Erarbeiten von Menüvorschlägen
- Beratung und Verkauf
- Präsentieren und Servieren von Speisen
Ausbildung in Theorie und Praxis
- Mehrwöchige Blockunterrichte an der Berufsschule in Rothenburg ob der Tauber oder in Pegnitz
- Anleitungen und Einsatz bei allen Arbeitsvorgängen in der Großküche einer Rehabilitationsklinik
Ausgewählte Ausbildungsinhalte
- Sicherheit, Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Bedarfsermittlung, Einkauf, Lagerhaltung
- Wareneinsatz und Kalkulation
- Anwenden arbeits- und küchentechnischer Verfahren
- Verarbeiten von Lebensmitteln
- Herstellen von Vor-, Haupt- und Nachspeisen
- Werben und Verkaufsförderung
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- Soziale Kompetenzen
Prüfung
- Schriftlicher Teil (3 Aufgaben)
- Praktischer Teil mit Zubereiten und Präsentieren eines dreigängigen Menüs und anschließendem Führen eines gastorientierten Gesprächs
Ausbildungsvergütung nach derzeit geltendem Tarifvertrag
1. Ausbildungsjahr: 687,00 Euro monatlich
2. Ausbildungsjahr: 736,00 Euro monatlich
3. Ausbildungsjahr: 781,00 Euro monatlich
Jährliche Sonderzuwendung
Vermögenswirksame Leistungen
Zuschüsse zu einer zusätzlichen Altersversorgung
Arbeitszeit
39 Stunden wöchentlich nach festem Dienstplan mit 5-Tagewoche (unterschiedlich verteilt von Montag bis Sonntag)
Urlaubsanspruch
26 Arbeitstage im Kalenderjahr
Klinik Herzoghöhe Bayreuth
20.11.2009