Koch/Köchin für Gemeinschaftsverpflegung

Es handelt sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Ernährungsberufe, mit einer Ausbildungsdauer von 3 Jahren. Nach erfolgreicher Prüfung bestehen Einsatzmöglichkeiten in den Küchen und Kantinen von Rehabilitationseinrichtungen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und Betriebsrestaurants.

Anforderungen
  • Hauptschule
  • Gesundheitliche Tauglichkeit
  • Interesse an der Zubereitung und dem Servieren von Speisen
  • Sensibilität in den Bereichen Hygiene und Gesundheitsschutz
  • Beratungsgeschick und freundliches Auftreten gegenüber Gästen
  • Teamfähigkeit


Aufgaben eines Kochs/einer Köchin
  • Beschaffung und Kalkulation der Lebensmittel und Zutaten
  • Herstellen verschiedener Speisen
  • Anwendung von arbeits- und küchentechnischen Verfahren
  • Erarbeiten von Menüvorschlägen
  • Beratung und Verkauf
  • Präsentieren und Servieren von Speisen


Ausbildung in Theorie und Praxis
  • Mehrwöchige Blockunterrichte an der Berufsschule in Rothenburg ob der Tauber oder in Pegnitz
  • Anleitungen und Einsatz bei allen Arbeitsvorgängen in der Großküche einer Rehabilitationsklinik


Ausgewählte Ausbildungsinhalte
  • Sicherheit, Umwelt- und Gesundheitsschutz
  • Bedarfsermittlung, Einkauf, Lagerhaltung
  • Wareneinsatz und Kalkulation
  • Anwenden arbeits- und küchentechnischer Verfahren
  • Verarbeiten von Lebensmitteln
  • Herstellen von Vor-, Haupt- und Nachspeisen
  • Werben und Verkaufsförderung
  • Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Soziale Kompetenzen


Prüfung
  • Schriftlicher Teil (3 Aufgaben)
  • Praktischer Teil mit Zubereiten und Präsentieren eines dreigängigen Menüs und anschließendem Führen eines gastorientierten Gesprächs

Ausbildungsvergütung nach derzeit geltendem Tarifvertrag
1. Ausbildungsjahr: 687,00 Euro monatlich
2. Ausbildungsjahr: 736,00 Euro monatlich
3. Ausbildungsjahr: 781,00 Euro monatlich
Jährliche Sonderzuwendung
Vermögenswirksame Leistungen
Zuschüsse zu einer zusätzlichen Altersversorgung

Arbeitszeit
39 Stunden wöchentlich nach festem Dienstplan mit 5-Tagewoche (unterschiedlich verteilt von Montag bis Sonntag)

Urlaubsanspruch
26 Arbeitstage im Kalenderjahr

Klinik Herzoghöhe Bayreuth

20.11.2009