Köchin/Koch

Es handelt sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Ernährungsberufe, mit einer Ausbildungsdauer von 3 Jahren.
Nach erfolgreicher Prüfung bestehen Einsatzmöglichkeiten in den Küchen und Kantinen von Rehabilitationseinrichtungen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und Betriebsrestaurants.
Das Bild zeigt einen lächelnden jungen Mann neben einem Stapel Geschirr. (Bildrechte: drv-bund)

Das Bild zeigt die Hände einer Person beim Gemüseschneiden. (Bildrechte: drv-bund)

Aufgaben einer Köchin/eines Kochs

  • Beschaffung und Kalkulation der Lebensmittel und Zutaten
  • Herstellen verschiedener Speisen
  • Anwendung von arbeits- und küchentechnischen Verfahren
  • Erarbeiten von Menüvorschlägen
  • Beratung und Verkauf
  • Präsentieren und Servieren von Speisen

Anforderungen

  • Hauptschule
  • Gesundheitliche Tauglichkeit
  • Interesse an der Zubereitung und dem Servieren von Speisen
  • Sensibilität in den Bereichen Hygiene und Gesundheitsschutz
  • Beratungsgeschick und freundliches Auftreten gegenüber Gästen
  • Teamfähigkeit

Ausbildung in Theorie und Praxis

  • Unterricht an der Berufsschule in Rothenburg ob der Tauber oder in Pegnitz in mehrwöchigen Blocklehrgängen
  • Anleitungen und Einsatz bei allen Arbeitsvorgängen in der Großküche einer Rehabilitationsklinik

Ausgewählte Ausbildungsinhalte

  • Sicherheit, Umwelt- und Gesundheitsschutz
  • Bedarfsermittlung, Einkauf, Lagerhaltung
  • Wareneinsatz und Kalkulation
  • Anwenden arbeits- und küchentechnischer Verfahren
  • Verarbeiten von Lebensmitteln
  • Herstellen von Vor-, Haupt- und Nachspeisen
  • Werben und Verkaufsförderung
  • Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Soziale Kompetenzen

Prüfung

  • Schriftlicher Teil (3 Aufgaben)
  • Praktischer Teil mit Zubereiten und Präsentieren eines dreigängigen Menüs und anschließendem Führen eines gastorientierten Gesprächs

Vergütung

1. Ausbildungsjahr: 703,26 Euro brutto monatlich
2. Ausbildungsjahr: 753,20 Euro brutto monatlich
3. Ausbildungsjahr: 799,02 Euro brutto monatlich

Zusätzlich erhalten die Auszubildenden eine jährliche Sonderzuwendung, vermögenswirksame Leistungen und Zuschüsse zu einer zusätzlichen Altersversorgung sowie eine Einmalzahlung von 400 Euro bei erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung.

Arbeitszeit/Urlaub

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden nach einem festen Dienstplan mit einer 5-Tage-Woche (unterschiedlich verteilt von Montag bis Sonntag). Der Urlaubsanspruch beträgt 26 Arbeitstage im Kalenderjahr.

Klinik Herzoghöhe Bayreuth

15.06.2011