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Kostenträger bei stationären Behandlungen sind die Deutsche Rentenversicherung, die gesetzlichen Krankenkassen, private Krankenkassen und Selbstzahler. Die Klinik ist beihilferechtlich anerkannt. Zur Aufnahme ist eine schriftliche Zusage zur Kostenübernahme erforderlich.
Eine Rehabilitationsmaßnahme wird in der Regel durch den niedergelassenen Arzt beim Kostenträger beantragt. Auskünfte zum Antragsverfahren erteilen der zuständige Rentenversicherungsträger oder die Krankenkasse.
Anschlussrehabilitationen (AHB) werden durch eine Akutklinik eingeleitet. Der Arzt und der Sozialdienst füllen die Anträge aus.
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Anschrift
Klinik Herzoghöhe Bayreuth
Kulmbacher Straße 103 | 95445 Bayreuth
Telefon: 0921 402-0 | Fax: 0921 402-404
Fax Chefarztsekretariat: 0921 402-212